Bischöfliches Offizialat
Was sind die Gründe für die Nichtigkeit der Ehe?
Eine Ehe kann im Sinne der Kirche nichtig sein:
- wegen des Vorliegens von Ehehindernissen
- wegen Ehewillensmängeln und
- wegen Formfehlern bei der Eheschließung.
In der Praxis der kirchlichen Ehegerichte kommt den sogenannten Ehewillensmängeln die größte Bedeutung zu. Die Ehe wird begründet durch das gegenseitige Eheversprechen der Partner. Ist es aus irgendeinem Grund fehlerhaft, besteht ein Ehewillensmangel. Das katholische Eherecht kennt eine Vielzahl von Ehewillensmängeln.



Bischöfliches Offizialat
Das Offizialat ist eine eigenständige bischöfliche Behörde. Es ist als kirchliches Gericht zuständig für alle kirchlichen Streit- und Strafsachen, hauptsächlich für Ehenichtigkeitsverfahren.
Kontakt und Beratung
Bischöfliches Offizialat
Paulustor 5
36037 Fulda
Tel.: 0661/87-341
Fax: 0661/87-362
E-Mail: offizialat@bistum-fulda.dewww.offizialat.bistum-fulda.de


